Hausordnung der Ferienwohnanlage
Seepark 1-12 in 17429 Seebad Bansin

Um allen Feriengästen einen angenehmen und erholsamen Urlaub in dieser Ferienwohnanlage zu ermöglichen, bitten wir um Beachtung nachstehender Punkte:

  1. Zu der von Ihnen gemieteten Wohnung gehört ein mit der gleichen Nummer gekennzeichneter Außenstellplatz. Vermeiden Sie bitte unnötigen Ärger, indem Sie Ihr Fahrzeug nicht (auch nicht kurzzeitig) auf anderen Stellplätzen abstellen. Sofern Sie mit einem weiteren Fahrzeug angereist sein sollten, kann dieses nicht innerhalb der Wohnanlage abgestellt werden. In diesem Zusammenhang berücksichtigen Sie bitte, dass die allgemeinen Grünflächen natürlich nicht als Pkw-Stellplatz missbraucht werden dürfen.
  2. Mitgebrachte bzw. gemietete Fahrräder dürfen nicht mit in die Wohnungen genommen und dort abgestellt werden. Fahrräder dürfen nur in die Fahrradständer eingestellt und nicht an die Hauswände angelehnt werden.

  3. Auf vielfachen Wunsch der Gäste ist das Rauchen in den Ferienwohnungen untersagt. Bitte gehen Sie doch auf die Terrasse oder auf den Balkon, um eine Zigarette zu rauchen.

  4. Vor jedem Haus befinden sich Müllcontainerboxen, in denen jeweils ein gelber Container sowie ein Hausmüllcontainer untergestellt sind. Bitte füllen Sie nur mit einem grünen Punkt gekennzeichnete Kunststoff bzw. Verpackungsabfälle in den gelben Müllcontainer. Altglas können Sie ebenfalls in die hierfür in den Müllcontainerboxen bereitgestellten Behältnisse einfüllen. Ihr Altpapier können Sie in die hierfür in den Müllcontainerboxen der Häuser Seepark 6 und 9 bereitgestellten blauen Altpapiercontainer entsorgen.

  5. In den Anbauten neben den Häusern befinden sich jeweils eine Waschmaschine sowie ein Wäschetrockner, die zur Nutzung der jeweiligen Hausbewohner zur Verfügung stehen. Das Wäschetrocknen auf den Balkonen und Terrassen ist nur mit Wäscheständern gestattet.

  6. Zur Schonung der Außenanlagen bitten wir Sie, nicht über die Vorgärten zu laufen oder zu fahren.

  7. Haustiere sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Die Außenanlagen dürfen nicht als Tiertoilette missbraucht werden.

  8. Nutzen Sie zum Spielen bitte die hierfür vorgesehenen Spielplätze und Spielwiesen.

  9. Das Grillen auf Terrassen oder Balkonen ist nur mit Elektrogrillgeräten gestattet. Sofern Sie mit Gas, Holzkohle oder Grillbriketts zu grillen beabsichtigen, muss auf den auf der Anlage befindlichen allgemeinen Grillplatz ausgewichen werden.

  10. Der an das Grundstück dieser Ferienwohnanlage angrenzende Schloonsee steht unter Naturschutz. Das Betreten des Uferstreifens ist aus Naturschutzgründen untersagt und darüber hinaus wegen fehlender Befestigung des Uferstreifens mit Gefahr verbunden.

  11. Nach 21.30 Uhr gilt in der gesamten Wohnanlage Nachtruhe.